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AGB’s

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Allgemeine Geschäftsbedingung

I. Allgemeines

Allen Angeboten,
Planungen, Lieferungen und Montageleistungen für Photovoltaik- und Solaranlagen
liegen unsere Geschäfts- und Lieferbedingungen zugrunde; sie gelten mit Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. 

Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. 

Unsere Angebote sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet;
Zwischenverkauf oder Projektstornierungen bleiben vorbehalten.

Auftragsbestätigungen benötigen die Unterschrift des Bestellers, insbesondere bei Planungs- und Montagedienstleistungen.

Auftragsänderungen nach Bestätigung sind nur in Ausnahmefällen möglich und können Mehrkosten verursachen.

Vor Auftragserteilung angeforderte technische Ausführungsunterlagen (z. B.
Planungsunterlagen, Berechnungen) werden gegen Schutzgebühr ausgehändigt; nach
Auftragserteilung wird diese Gebühr gutgeschrieben.

Angebote, technische Zeichnungen, Planungen und Unterlagen dürfen Dritten, insbesondere
Wettbewerbern, nicht zugänglich gemacht werden. Das Urheberrecht und Eigentum
bleiben bis Auftragserteilung bei uns.

Für Montage-, Installations- und Inbetriebnahme Leistungen gelten zusätzlich die
einschlägigen Vorschriften der VOB Teil B und C sowie die anerkannten Regeln
der Technik im Bereich PV- und Solarinstallation.

 

II. Lieferung

Liefertermine richten sich nach dem jeweiligen Vertrag und sind nur verbindlich, wenn
schriftlich bestätigt.

 Lieferfristen sind annähernd, es sei denn, wir haben verbindliche Fristen schriftlich zugesagt.

Voraussetzung für unsere Lieferung ist die ordnungsgemäße Leistung unserer Zulieferer, z.B.
Modulhersteller, Wechselrichterlieferanten.

Kommt es zu Lieferverzögerungen, muss der Käufer eine angemessene Nachfrist (in der Regel 4 Wochen) setzen.

Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Teillieferungen und Teilleistungen (z. B. Lieferung der Module getrennt von der Montage) sind zulässig und gelten als eigenständige Geschäfte.

 

III. Versand und Transport

Versand- und Transportkosten sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht im Kaufpreis
enthalten.

Erfüllungsort für die Lieferung ist die Verladestelle; ab dort trägt der Käufer die Gefahr.

Verzögert der Käufer die Annahme, geht die Gefahr mit Mitteilung der Lieferbereitschaft auf ihn über.

 

IV. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Unruhen, Naturkatastrophen, Streiks, Lieferengpässe) berechtigen uns, Lieferungen ganz oder teilweise auszusetzen oder zu verschieben.

In solchen Fällen sind wir berechtigt, mit angemessener Verzögerung zu liefern.

V. Annahmeverzug und Warenrücknahme

Bei Annahmeverzug von mehr als 3 Wochen berechnen wir Lagerkosten von 1 % des
Netto-Auftragswertes pro Woche.

Verweigert der Käufer die Annahme trotz gesetzter Nachfrist, können wir vom Vertrag
zurücktreten oder Schadenersatz fordern.

Schadenersatz beträgt pauschal 15 % des Kaufpreises, soweit kein geringerer oder höherer
Schaden nachgewiesen wird.

Rücknahme oder Umtausch von maßgefertigten oder projektbezogenen Solarkomponenten ist ausgeschlossen.

Bei freiwilliger Rücknahme gelieferter Standardware berechnen wir Transport-, Montagekosten und eine Pauschale von 10 % des Kaufpreises.

Rücknahme von Lagerware ist nur möglich, wenn:

        Kaufbeleg vorliegt

        Kauf nicht länger als 3 Monate zurückliegt

        Ware in originalverpacktem, einwandfreiem Zustand ist

 

VI. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, soweit nicht anders vereinbart.

Scheck- oder Wechselzahlungen behalten wir uns vor; Diskont- und Wechselspesen gehen zu
Lasten des Käufers.

Zahlung gilt erst mit Gutschrift auf unserem Konto als erfolgt.

Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

Bei Zahlungsverzug oder schlechter Bonität kann Vorauszahlung verlangt oder Lieferungen
eingestellt werden.

Zahlungen werden auf ältere Forderungen zuerst angerechnet.

Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem Diskontsatz der Bundesbank sind bei Zahlungsverzug geschuldet.

Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen schriftlich widersprochen wird.

 

VII. Sachmangelhaftung

Die Gewährleistung setzt ordnungsgemäße Untersuchungs- und Rügepflichten voraus.

Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich zu melden.

Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Für Fremdprodukte haften wir nur im Rahmen der Gewährleistungsansprüche gegenüber Lieferanten.

Bei Verkauf „wie besichtigt“ entfällt die Sachmangelhaftung.

Eigenschaften wie natürliche Farbabweichungen bei Modulen oder Holzrahmen sind kein
Reklamationsgrund.

Abweichungen durch keramische oder natürliche Materialien (z. B. Unterkonstruktion aus Holz, Stein) sind zu akzeptieren.

 

VIII. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.

Der Eigentumsvorbehalt umfasst alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung.

Verarbeitung oder Umbau der Vorbehaltsware erfolgt für den Käufer; das Eigentum geht auf die neue Sache über.

Bei Zugriffen Dritter auf die Ware hat der Käufer uns unverzüglich zu benachrichtigen.

 

IX. Gerichtsstand

Erfüllungsort für Zahlung und Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.